Süderelbe Archiv

Altenwerder · Moorburg · Hausbruch · Neugraben-Fischbek · Francop · Neuenfelde · Cranz

Neugraben

Neugraben-Jubiläumsbuch - es gibt noch restliche Exemplare! (Erhältlich über Bobeck Medienmanagement in Hamburg-Neugraben.)

In einer Gerichtsakte aus dem Jahr 1553 wird erstmals der Name Gödeke Tiedemann erwähnt. Dieser erklärt darin, dass er seit 37 Jahren in Neugraben lebt. Daraus ergibt sich das Jahr 1516 als Beleg für eine dauerhafte Besiedelung im heutigen Neugraben.

Das Buch zum Jubiläum ist am Sonnabend, dem 8. Oktober 2016 erschienen. Es ist inzwischen noch über Bobeck Medienmanagement in Hamburg-Neugraben erhältlich. Sichern Sie sich Ihr Exemplar! Das Buch eignet sich auch sehr gut als Geschenk.

Am 21. Oktober 2016 fand eine Lesung von Auszügen aus dem Buch mit Uwe Michelau, einem der Autoren, im Kulturhaus Süderelbe statt. Am 18. Mai 2017 gab es einen weiteren Vorleseabend mit Ines Sulzbacher - ebenfalls Autorin von Teilen des Buchs - und Uwe Michelau.

500 Jahre Geschichte mit Höhen und Tiefen und mit vielen Geschichten. Das Buch wird von Süderelbe-Archiv herausgegeben. Sie erhalten es zum Preis von EUR 14,90 €. Informationen können Sie erhalten über: Mail an das Süderelbe-Archiv.

Hier eine Leseprobe

Neugrabens erster Verkehrssünder - Statt Radarkontrollen galt das Augenmaß

Mit einem solchen Auto könnte der erste Neugrabener Verkehrssünder unterwegs gewesen sein: Stoewer Pk4 – Baujahr 1909, Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Anfang des 20. Jahrhunderts hielt auch in Neugraben die neue Zeit Einzug. Es erschienen die ersten Autos auf der Straße. Aber einer der Autobesitzer muss flott unterwegs gewesen sein, zu flott.Amüsiert und schmunzelnd muss man zur Kenntnis nehmen, dass im April 1909 dieser erste Autobesitzer prompt wegen seiner Fahrweise ein Strafmandat bekam mit der Feststellung:

Sie haben am 22. April 1909 abends gegen 7.10 Uhr die Albersstraße hier mit Ihrem Kraftwagen – I S 1620 – in übermäßig schneller Fahrgeschwindigkeit befahren.

Aber wie haben Polizeibeamte zu der damaligen Zeit Geschwindigkeitsübertretungen überhaupt feststellen können? Radar gab es noch nicht. Das war ganz einfach. Es galt der Augenschein.

Die Übertretung wird bewiesen durch den Polizei Kommissar Ulrichs, den Polizei Sekretär Ahlers, den Kanzleigehilfen Deppe und durch die Dienstmagd Friede Kerl hier. Es wird deshalb gegen Sie auf Grund der §§ 16, 17 und 28 der Polizeiverordnung vom 1. September 1906 eine Geldstrafe von dreißig Mark, an deren Stelle, wenn sie nicht beizutreiben ist, eine Haft von drei Tagen tritt, hierdurch festgesetzt.

Offenkundig aber hat diese Strafe nicht nachhaltig gewirkt. Denn…

Eine kleine Auswahl der Themen –Geschichten aus fünf Jahrhunderten

Weblinks zur Neugraben

Wikipedia (Neugraben-Fischbek)